DfM
M&A - Komplett - Betreuung
Dienstleistungen
für den
Mittelstand
Lutz Lehmann

 

 

 

 


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Unternehmensbewertung

Die Bewertung eines Unternehmens für die Ermittlung eines fairen und realistischen Kauf– bzw. Verkaufspreises zählt zu den komplexesten Gebieten jedes Unternehmenstransfers und ist zugleich fast immer der zentrale Diskussionspunkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Außer für Unternehmensverkäufe an Dritte ist eine professionelle Unternehmensbewertung u. a. meist notwendig bei

         Verkäufen von Anteilen am Unternehmen

         Unternehmensübertragungen auf Familienmitglieder

         Unternehmensübertragungen an leitende Angestellte (MBO - Management buy out)

         Erbauseinandersetzungen

         Reduzierung der Erbschaftsteuerlast

 

Laut neuem Erbschaftsteuergesetz hat der Gesetzgeber für die Ermittlung des Unternehmenswertes einen Kapitalisierungszinssatz von aktuell 8,11 % festgesetzt – generell für alle Unternehmen, egal ob großer Konzern oder kleines Familienunternehmen. Das ergibt einen Kapitalisierungsfaktor des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen 3 Jahre von 12,33 ! Bei 500 T€ Gewinn wird der Unternehmenswert als Erbschaftsteuerbasis auf knapp 6,2 Mio. € angesetzt !!

Werte jenseits echter Verkehrswerte.

Der Faktor ist durch die Finanzämter anzuwenden, wenn kein neutrales Wertgutachten vorliegt.

Nicht jede Unternehmerfamilie wird die Hürden einer vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer beim Vererben eines Unternehmens überwinden können, der Gesetzgeber hat sie entsprechend hoch gelegt. Daher wird es für die Inhaber vieler kleiner und mittlerer Unternehmen günstiger sein, sich – für einen im Vergleich zur Steuerersparnis geringen Betrag – ein Unternehmenswertgutachten mit einem marktrealen Verkehrswert erstellen zu lassen.

 

DfM–Lehmann bietet eine speziell auf den Mittelstand ausgerichtete professionelle Unternehmensbewertung, die gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern und anderen Bewertungsspezialisten auf Basis anerkannter Bewertungsmethoden und –verfahren entwickelt wurde.

Diese Unternehmensbewertung ist

         marktkonform und verständlich

         mit Argumenten für Preisdiskussionen unterlegt

         berücksichtigt gewichtet 

         insbesondere zukünftige plausible Ertragserwartungen

         aber auch vergleichbare, realisierte Marktpreise ähnlicher Unternehmen

         in einem dynamischen Verfahren Substanzwertgesichtspunkte

Diese Unternehmensbewertung ist z. B. von deutschen Kreditinstituten, dem Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft (RKW) und den IHK anerkannt und „gerichtsfest“.

 

Die IHK München und Oberbayern schreibt dazu:

„Wir halten ... die von Ihnen vorgestellte Methode für ein fundiertes und sehr praxisgerechtes Vorgehen, den Unternehmen bei der Preisfindung Hilfestellung zu leisten.“

 

Achtung:

Jeder Versuch des Verkäufers oder des Käufers, einen Unternehmenspreis „aus dem Bauch“ heraus zu gestalten, geht fast immer daneben, d.h. „emotionale Preise“ ohne eine klare, an den vielen sachlichen Faktoren ausgerichtete, nüchterne Unternehmensbewertung (aus der Sicht eines sachverständigen fremden Dritten) liegen fast immer weit entfernt vom realistischen Marktpreis.

Unternehmensbewertungen setzten – neben vielen anderen „harten“ und „weichen“ Faktoren – u. a. ein tiefgreifendes Verständnis für Bilanzen und G&V-Rechnungen des Unternehmens voraus – und zwar für die Vergangenheit und die voraussichtliche Zukunft.

Die vorliegenden Betriebsgewinne aus den vergangenen Jahresabschlüssen und gegenwärtigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen eines zum Verkauf stehenden Unternehmens allein sind keine ausreichende Basis für eine Unternehmensbewertung. Sie sind oft aus rein steuerlichen Motiven so gestaltet, dass eine möglichst geringe Steuerlast entsteht. Andererseits können auch Unternehmen mit heute guten Betriebsgewinnen für die Zukunft anders zu bewerten sein, wenn z. B. ein Investitionsstau oder einmalige Sondergeschäfte vorliegen. Auch die steuerlich unterschiedlichen Auswirkungen verschiedener gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen (z. B. Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft) muss ertragstechnisch berücksichtigt werden (z. B. Unternehmervergütung).

Weiterhin gehört dazu eine gründliche Sichtung und Bewertung aller Chancen und Risiken, die auf die Preisfindung einen Einfluss haben oder haben können. Dies gilt nicht nur für die „harten“ Unternehmenszahlen der Vergangenheit und einer plausiblen mittelfristigen Unternehmensplanung, sondern auch für die „weichen“ Faktoren, wie z. B. Markt-, Wettbewerbs- und Produktposition, Führungs- und Mitarbeiterstruktur, -organisation und -kultur, Synergien zu möglichen Erwerbern, Transparenz der Geschäftsprozesse, mittel- und langfristige plausible Zukunftsaussichten usw. usf.

Der Unternehmenswert wird durch DfM–Lehmann in der Regel in einem Wertgutachten ermittelt aus einem Cluster aus drei verschiedenen Bewertungsverfahren:

  1. Ertragswertverfahren nach IDW-Standard S 1 (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland)
    (nutzensorientiert) 
  2. Gewinnmultiplikatorenverfahren
    (markt- und vergleichsorientiert)
  3. Übergewinnkapitalisierungsverfahren
    (dynamisches Mischverfahren aus Ertrags- und Substanzwert)

Jedes der drei Verfahren hat systembedingt unterschiedliche Vor- und Nachteile. In unserer Bewertungsmethode finden für stabil am Markt agierende Unternehmen alle drei unterschiedlichen Bewertungsverfahren Berücksichtigung, so daß die Bündelung der Vorteile aller drei Verfahren eine hohe Plausibilität sichert und die einzelnen Nachteile für sich gesehen nicht zu stark ins Gewicht fallen.

Bei der Wertermittlung spielen insbesondere die künftigen Risiken und Chancen des Unternehmens auf den von ihm besetzten Märkten sowie die Managementqualität eine große Rolle. Daher ist durch den Bewerter eine intensive Beschäftigung mit Unternehmen, Markt, Branche und Wettbewerb erforderlich.

Eine wesentliche Bewertungsgrundlage bildet ein plausibler Geschäftsplan für das laufende Jahr und die Folgejahre. Hier unterstützen wir bei Bedarf den Unternehmer, einen belegbaren, plausiblen und qualifizierten integrierten Businessplan aus Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Cash-Flow-/ Liquiditätsplan zu erstellen.

Wenn der Mandant es wünscht, wird der Unternehmenswert auch nach anderen anerkannten Methoden ermittelt, z. B. nach dem Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren).

Für die Bewertung von jungen Unternehmen und Unternehmen in starken Wachstumsphasen kommen auch andere Verfahren zum Einsatz.

 

Achtung:

Bei allem ist natürlich zu berücksichtigen:

Es gibt nicht das eine Bewertungsverfahren, das den „einzigen, wahren, garantierten“ Wert zuverlässig ermittelt.

Er kann nur durch die Einbeziehung und Bewertung der im jeweiligen konkreten Fall unterschiedlichen wertmitbestimmenden Faktoren sowie unter Berücksichtigung des Bewertungszieles plausibel ermittelt werden. Allen unterschiedlichen Bewertungsmethoden gemeinsam ist die Gefahr der Scheingenauigkeit, da in unterschiedlicher Art durch Rechenoperationen verschiedene Basisdaten mathematisch miteinander verknüpft werden, deren eigene Genauigkeit durch vielfältige Einflüsse (u. a. zwangsweise Ungenauigkeit von Zukunftsdaten, eingeschränkte Beschaffungs­möglichkeiten von Markt-Vergleichsdaten, Sachwert­ermittlung ohne Realisierungsbeweis) belastet ist.

Daher kann ein durch eine nüchterne, professionelle Bewertung ermittelter Unternehmens­wert immer nur ein plausibler Anhaltspunkt für seine mögliche Realisierung am Markt sein.

 

Meine eigenen rd. 20-jährigen Bewertungserfahrungen reichen vom Kleinunternehmen mit 10 Mitarbeitern bis zum Konzern mit einem Unternehmenswert im Milliardenbereich, von Produktionsunternehmen verschiedener Branchen über Handels- bis zu Dienstleistungsunternehmen.

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