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Unternehmensbewertung
Die Bewertung eines Unternehmens für die
Ermittlung eines fairen und realistischen Kauf– bzw. Verkaufspreises zählt zu den komplexesten Gebieten jedes
Unternehmenstransfers und ist zugleich fast immer der zentrale Diskussionspunkt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Außer für Unternehmensverkäufe an Dritte ist
eine professionelle Unternehmensbewertung u. a. meist notwendig bei
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Verkäufen von Anteilen am Unternehmen
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Unternehmensübertragungen auf
Familienmitglieder
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Unternehmensübertragungen an leitende
Angestellte (MBO - Management buy out)
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Erbauseinandersetzungen
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Reduzierung der Erbschaftsteuerlast
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Laut neuem Erbschaftsteuergesetz hat der
Gesetzgeber für die Ermittlung des Unternehmenswertes einen
Kapitalisierungszinssatz von aktuell 8,11 %
festgesetzt – generell für alle Unternehmen, egal ob großer Konzern oder
kleines Familienunternehmen. Das ergibt einen Kapitalisierungsfaktor des
durchschnittlichen Gewinns der vergangenen 3 Jahre von 12,33 ! Bei 500 T€ Gewinn wird der
Unternehmenswert als Erbschaftsteuerbasis auf knapp 6,2 Mio. € angesetzt !!
Werte jenseits echter Verkehrswerte.
Der Faktor ist durch
die Finanzämter anzuwenden, wenn kein neutrales Wertgutachten vorliegt.
Nicht jede Unternehmerfamilie wird die Hürden
einer vollständigen Befreiung von der Erbschaftsteuer beim Vererben eines Unternehmens
überwinden können, der Gesetzgeber hat sie entsprechend hoch gelegt. Daher
wird es für die Inhaber vieler kleiner und mittlerer Unternehmen günstiger
sein, sich – für einen im Vergleich zur Steuerersparnis geringen Betrag –
ein Unternehmenswertgutachten
mit einem marktrealen Verkehrswert
erstellen zu lassen.
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DfM–Lehmann bietet eine speziell auf den
Mittelstand ausgerichtete professionelle Unternehmensbewertung, die
gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern und anderen Bewertungsspezialisten auf Basis
anerkannter Bewertungsmethoden und –verfahren entwickelt wurde.
Diese Unternehmensbewertung ist
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marktkonform und verständlich
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mit Argumenten für Preisdiskussionen unterlegt
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berücksichtigt gewichtet
›
insbesondere zukünftige plausible
Ertragserwartungen
›
aber auch vergleichbare, realisierte
Marktpreise ähnlicher Unternehmen
›
in einem dynamischen Verfahren
Substanzwertgesichtspunkte
Diese Unternehmensbewertung ist z. B. von
deutschen Kreditinstituten, dem Rationalisierungskuratorium der Deutschen
Wirtschaft (RKW) und den IHK anerkannt und „gerichtsfest“.
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Die IHK München und Oberbayern schreibt dazu:
„Wir halten ... die von Ihnen
vorgestellte Methode für ein fundiertes und sehr praxisgerechtes Vorgehen,
den Unternehmen bei der Preisfindung Hilfestellung zu leisten.“
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Achtung:
Jeder Versuch des
Verkäufers oder des Käufers, einen Unternehmenspreis „aus dem Bauch“ heraus
zu gestalten, geht fast immer daneben, d.h. „emotionale Preise“ ohne eine klare,
an den vielen sachlichen Faktoren ausgerichtete, nüchterne
Unternehmensbewertung (aus der Sicht eines sachverständigen fremden
Dritten) liegen fast immer weit entfernt vom realistischen Marktpreis.
Unternehmensbewertungen
setzten – neben vielen anderen „harten“ und „weichen“ Faktoren – u. a. ein
tiefgreifendes Verständnis für Bilanzen und G&V-Rechnungen des
Unternehmens voraus – und zwar für die Vergangenheit und die
voraussichtliche Zukunft.
Die vorliegenden Betriebsgewinne
aus den vergangenen Jahresabschlüssen und gegenwärtigen
betriebswirtschaftlichen Auswertungen eines zum Verkauf stehenden
Unternehmens allein sind keine ausreichende Basis für eine
Unternehmensbewertung. Sie sind oft aus rein steuerlichen Motiven so
gestaltet, dass eine möglichst geringe Steuerlast entsteht. Andererseits
können auch Unternehmen mit heute guten Betriebsgewinnen für die Zukunft
anders zu bewerten sein, wenn z. B. ein Investitionsstau oder
einmalige Sondergeschäfte vorliegen. Auch die steuerlich unterschiedlichen
Auswirkungen verschiedener gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen
(z. B. Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft) muss
ertragstechnisch berücksichtigt werden (z. B. Unternehmervergütung).
Weiterhin gehört dazu eine gründliche
Sichtung und Bewertung aller Chancen und Risiken, die auf die Preisfindung
einen Einfluss haben oder haben können. Dies gilt nicht nur für die
„harten“ Unternehmenszahlen der Vergangenheit und einer plausiblen
mittelfristigen Unternehmensplanung, sondern auch für die „weichen“
Faktoren, wie z. B. Markt-, Wettbewerbs- und Produktposition,
Führungs- und Mitarbeiterstruktur, -organisation und -kultur, Synergien zu
möglichen Erwerbern, Transparenz der Geschäftsprozesse, mittel- und
langfristige plausible Zukunftsaussichten usw. usf.
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Der Unternehmenswert
wird durch DfM–Lehmann in der Regel in einem Wertgutachten ermittelt
aus einem Cluster aus drei
verschiedenen Bewertungsverfahren:
- Ertragswertverfahren
nach IDW-Standard S 1 (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland)
(nutzensorientiert)
- Gewinnmultiplikatorenverfahren
(markt- und vergleichsorientiert)
- Übergewinnkapitalisierungsverfahren
(dynamisches Mischverfahren aus Ertrags- und
Substanzwert)
Jedes der drei Verfahren hat
systembedingt unterschiedliche Vor- und Nachteile. In unserer
Bewertungsmethode finden für stabil am Markt agierende Unternehmen alle drei
unterschiedlichen Bewertungsverfahren Berücksichtigung, so daß die Bündelung
der Vorteile aller drei Verfahren eine hohe Plausibilität sichert und die
einzelnen Nachteile für sich gesehen nicht zu stark ins Gewicht fallen.
Bei der
Wertermittlung spielen insbesondere die künftigen Risiken und Chancen des
Unternehmens auf den von ihm besetzten Märkten sowie die Managementqualität
eine große Rolle. Daher ist durch den Bewerter eine intensive Beschäftigung
mit Unternehmen, Markt, Branche und Wettbewerb erforderlich.
Eine wesentliche Bewertungsgrundlage
bildet ein plausibler Geschäftsplan für das laufende Jahr und die Folgejahre.
Hier unterstützen wir bei Bedarf den Unternehmer, einen belegbaren,
plausiblen und qualifizierten integrierten Businessplan aus Gewinn- und
Verlustrechnung, Bilanz und Cash-Flow-/ Liquiditätsplan zu erstellen.
Wenn der Mandant
es wünscht, wird der Unternehmenswert auch nach anderen anerkannten Methoden
ermittelt, z. B. nach dem Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren).
Für die Bewertung von jungen Unternehmen
und Unternehmen in starken Wachstumsphasen kommen auch andere Verfahren zum
Einsatz.
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Achtung:
Bei allem ist
natürlich zu berücksichtigen:
Es gibt
nicht das eine Bewertungsverfahren, das den „einzigen, wahren,
garantierten“ Wert zuverlässig ermittelt.
Er kann nur durch die Einbeziehung und Bewertung der im jeweiligen
konkreten Fall unterschiedlichen wertmitbestimmenden Faktoren sowie unter
Berücksichtigung des Bewertungszieles plausibel ermittelt werden. Allen
unterschiedlichen Bewertungsmethoden gemeinsam ist die Gefahr der
Scheingenauigkeit, da in unterschiedlicher Art durch Rechenoperationen
verschiedene Basisdaten mathematisch miteinander verknüpft werden, deren
eigene Genauigkeit durch vielfältige Einflüsse (u. a. zwangsweise
Ungenauigkeit von Zukunftsdaten, eingeschränkte Beschaffungsmöglichkeiten
von Markt-Vergleichsdaten, Sachwertermittlung ohne Realisierungsbeweis)
belastet ist.
Daher kann ein durch eine nüchterne,
professionelle Bewertung ermittelter Unternehmenswert immer nur ein
plausibler Anhaltspunkt für seine mögliche Realisierung am Markt sein.
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Meine eigenen rd. 20-jährigen Bewertungserfahrungen reichen vom
Kleinunternehmen mit 10 Mitarbeitern bis zum Konzern mit einem
Unternehmenswert im Milliardenbereich, von Produktionsunternehmen verschiedener
Branchen über Handels- bis zu Dienstleistungsunternehmen.
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