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Unternehmensvermittlung
Konditionen:
Die Honorierung von
Beratungsleistungen und
Provision für Vermittlungserfolg werden individuell vereinbart und
orientiert sich an einer fairen Risikoteilung.
Branchenüblich wird bei der Vermittlung
von Unternehmen und Beteiligungen in der Regel der weit überwiegende Teil erfolgsabhängig als
Provision in Form eines prozentualen Anteils vom Transaktionsvolumen
gestaltet.
Das Transaktionsvolumen ist die Summe aller
Gegenleistungen für den Verkauf bzw. Erwerb des Unternehmens bzw. der
Beteiligung.
Für die über die Vermittlungsleistung (Nachweis von Verkaufs- bzw.
Kaufgelegenheiten gem. § 652 BGB) hinausgehenden beratenden Leistungen wird die Honorierung aufwands- oder
leistungsbezogen (z. B. Stundenbasis, Pauschale, gebunden an
Zwischenschritte und einzelne Leistungen) individuell vereinbart. Die Höhe
richtet sich nach Umfang, Aufwand, Vorarbeiten und den projektkonkret mit dem
Mandanten vereinbarten Beratungsleistungen, insbesondere gegebenenfalls für
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die
Analyse mit Beratung zu einer optimierten Verkaufsfähigkeit, interne Due
Diligence (Vendor Due Diligence)
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eine
Unternehmensbewertung
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das
Erstellen der auf die potenziellen Kaufkandidaten ausgerichteten
professionellen ausführlichen Verkaufsunterlagen (Exposé)
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das
Erarbeiten der Suchstrategie, systematisches Erstellen der Interessenten-Longlist über (kostenpflichtige)
Wirtschaftsdatenbanken mit Direktansprache, Unternehmensanalysen vor Ort
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die
Verhandlungsmoderation
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eine
Übernahme- und Fortführungskonzeption mit Unternehmensplanung und
Übernahmefinanzierung, Bankgespräche
Teile der Beratungshonorare können gegebenenfalls auf die
Erfolgsprovision angerechnet werden.
Der Sachaufwand (z. B.
Reisekosten) wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die Strukturierung der Vergütung führt zu
einer Teilung des Risikos, wobei DfM–Lehmann den überwiegenden Risikoanteil durch die
dominierende Erfolgsabhängigkeit der Provision einerseits und durch die
Abhängigkeit von der letztlichen Entscheidung durch
Verkäufer und Käufer andererseits trägt.
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